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Thema: Neu geben oder doch spielen?

11.03.2012 14:02

mikegtt

Heute möchte ich auch mal einen Fall zum Besten geben.Ein Fall zu 
dem ich schon verschiedene Skatschiedsrichter befragt habe und 
jedes mal ein anderes Urteil bekommen habe.Letztentlich habe ich 
den Fall dem Schiedsgericht in Altenburg geschrieben.Das Urtei 
darüber werde ich euch am Sonntag den 18.03.12 hier bekannt geben.
Übrigens, der Alleinspieler war ich selbst! 
 
 
Ein Vierer Tisch. Der Geber gibt jedem 3 Karten. Vorhand bekommt 
3 Asse.
Der Geber legt den Skat und gibt jedem 4 Karten. 
Vorhand bekommt 4 Zehn, hat also jetzt 7 Volle auf der Hand. 
Der Geber sieht dieses und sagt,
 „Au, da muss ich mich jetzt aber vergeben“.
Vorhand bekommt noch ein Ass und einen König. 
In seiner Euphorie über ein solches Blatt, Vorhand hat alle Vollen 
Karten,bemerkt er nicht, dass er nur neun Karten hat. 
Mittelhand sagt weg, Hinterhand sagt weg. 
Vorhand will den Skat aufnehmen und stellt dabei fest, 
dass 3 Karten im Skat liegen. 
Das sieht auch Mittelhand und wirft sofort seine Karten offen auf
dem Tisch mit den Worten, neu geben! 
Im Skat lagen Kreuz und Pik Bauer sowie eine 7. 
Vorhand hätte also einen Grand mit zweien Schneider schwarz gehabt. 
Hätte Vorhand sein Spiel durchführen müssen oder können? 
Musste wirklich neu gegeben werden? 
Der Reizvorgang war abgeschlossen,
 der Alleinspieler wurde ermittelt!

12.03.2012 13:06

Alex

Hallo mikegtt,

 

also da ist Deine Frage falsch wenn ich alles richtig verstanden habe. Denn dann wird weder neu gegeben noch gespielt.

Hat nach beendetem Reizen nur der Alleinspieler die unrichtige Kartenzahl, dann hat er ein Spiel verloren. Punkt 3.3.10 der ISkO.

 

LG Alex

17.03.2012 18:43

mikegtt

Da ich morgen zeitlich etwas kurz angebunden bin, gibs heute schon die Entscheidung vom Altenburger Schiedsgericht.

 

Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Zunächst ist festzustellen, dass der Reizvorgang noch nicht abgeschlosse

und der Alleinspieler noch nicht ermittelt wurde. Mit dem Heranziehen 

der beiden Karten im Skat hat der Vorhandspieler zwar eine evtl. 

Absichtserklärung (Alleinspieler zu werden) abgegeben. Da er weder

ein Reizgebot (18) abgegeben, noch den Skat (oder eine Karte davon)

aufgenommen hat, hätte er trotz des Heranziehens der beiden Skatkarten

immer noch passen können. Fakt ist: Das Heranziehen des Skats ist 

noch keine Verpflichtung, für Vorhand ein Spiel durchzuführen.

Anders zu entscheiden wäre: Wenn Vorhand den Skat heranzieht und

sagt: „Ich spiele“ (diese Aussage ist einem Reizgebot gleichzusetzen),

einen Reizwert „18“ abgibt oder den Skat (oder nur eineKarte davon)

aufhebt. In allen Fällen wäre der Reizvorgang abgeschlossen und

Vorhand unwiderruflich Alleinspieler geworden.

Lt. ISkO 4.5.6 (siehe unten) muss nach beendetem Geben jeder Spieler

die Zahl der empfangenen Karten prüfen und eine unrichtige

Kartenverteilung vor Beendigung des Reizens melden. Da jetzt eine

Parteienstellung (Alleinspieler-Gegenspieler) gegeben ist und nur eine

Partei (der Alleinspieler) die unrichtige Anzahl (9) von Handkarten führt,

hat er nach ISkO 3.3.10 (siehe unten) ein Spiel verloren,das mindestens

dem letzten Reizwert und der Zahl der vorhandenen oder fehlenden

Spitzen entspricht.Bei dieser Berechnung werden die drei Karten im

Skat nicht berücksichtigt.

ISkO 4.5.6 Jeder Spieler muss nach beendetem Geben die Zahl der

empfangenen Karten prüfen und eine zahlenmäßig unrichtige

Kartenverteilung vor Beendigung des Reizens melden (siehe3.2.9).

ISkO 3.2.9 Wurden die Karten vergeben, indem sie zahlenmäßig ungleich

verteilt sind, ist nur dann noch einmal zu geben, wenn die Beanstandung

vor Beendigung des Reizens erfolgte oder wenn beide Parteien eine

fehlerhafte Anzahl von Karten haben (siehe 4.5.6).

ISkO 3.3.10 Hat nach beendetem Reizen nur die Gegenpartei die

unrichtige Kartenzahl, hat der Alleinspieler ein Spiel, das mindestens

dem letzten Reizwert und der Zahl der vorhandenen oder fehlenden

Spitzen entspricht, gewonnen. Will der Alleinspieler ein höherwertiges

Spiel durchführen, so ist die Kartenzahl zu berichtigen (siehe auch 3.2.15).

Hat nur der Alleinspieler die unrichtige Kartenzahl, hat er ein Spiel verloren.

Der o.g. Fall ist wie folgt zu behandeln:

Es ist zu prüfen, ob dem Kartengeber bei der Kartenverteilung ein

Verschulden angelastet werden kann oder ob Vorhand versehentlich

anstelle seiner letzten drei Karten den Skat mit aufgenommen hat.

Räumt der Kartengeber ein, dass er an der ungleichen Kartenverteilung

eine Mitschuld tragen kann, weil er versehentlich dem Vorhandspieler

den Skat anstelle der letzten drei Karten zugeschoben oder eine falsche

Kartenzahl ausgegeben hat, muss er die Karten zu diesem Spiel noch

einmal neu verteilen.Wegen der Aussage (wir gehen davon aus, dass

diese scherzhaft gemeint war) des Kartengebers: „Au,da muss ich mich

jetzt aber vergeben“ muss der Kartengeber verwarnt und aufgefordert

werden, solche Aussagen künftig zu unterlassen.

Kann der Kartengeber (dabei müssen die Aussagen der beiden anderen

Mitspieler mit einbezogen werden) glaubhaft nachweisen, dass die

Karten ordnungsgemäß verteilt wurden, ist davon auszugehen dass

Vorhand versehentlich anstelle seiner letzten drei Karten den Skat mit

aufgenommen hat. In diesem Fall hat Vorhand den Skat unberechtigt

eingesehen und ist nach ISkO 3.2.14 (siehe unten) vom Reizen

auszuschließen. Da Mittel- und Hinterhand kein Reizgebot abgegeben

haben, dürfen diese nach ISkO 3.3.9 (letzter Absatz, siehe unten)

auch nicht an einem neuen Reizvorgang teilnehmen und das Spiel ist

als eingepasst in die Spielliste einzutragen.

ISkO 3.2.14 Ein Spieler, der während oder nach ordnungsgemäßem

Geben den Skat ansieht oder aufwirft, darf nicht am Reizen teilnehmen.

ISkO 3.3.9 Hat ein Spieler vor Beendigung des Reizens den Skat

angesehen oder aufgenommen oder die Karten eines Mitspielers

unberechtigt eingesehen, ist er vom weiteren Reizen auszuschließen.

Außerdem sind die beiden anderen Spieler nicht mehr an ihr Reizgebot

gebunden. Sie können einpassen oder neu reizen. Das gilt auch, wenn

der Kartengeber oder ein anderer Mitspieler den Skat vor Beendigung

des Reizens angesehen hat. Spieler, die vor Abgabe eines Reizgebotes

gepasst haben, dürfen nicht am neuen Reizvorgang teilnehmen

(siehe auch 3.2.15).

Wenn sich alle Skatspieler/Innen an die Bestimmungen der ISkO halten

würden, können solche Fäll erst gar nicht auftreten. Nach ISkO 4.5.3

(letzter Absatz) sollte die Kartenaufnahme erst nach der vollständigen

und ordnungsgemäßen Kartenverteilung erfolgen. Wenn Vorhand

seine Karten nicht vorzeitig aufgenommen und dem Kartengeber

gezeigt hätte, wäre dessen Aussage sicher nicht erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

und allzeit „Gut Blatt“

Das Internationale Skatgericht hat eine Sammlung von

Skatgerichtsentscheidungen erstellt. Wenn Sie daran interessiert sind,

können Sie diese und die neueste Skatordnung über die Geschäftsstelle

des DSkV erhalten:

Deutscher Skatverband e.V.* Markt 10 * 04600 Altenburg

03447-892909 Fax: 03447-511 916