11.03.2012 14:02
mikegtt
Heute möchte ich auch mal einen Fall zum Besten geben.Ein Fall zu
dem ich schon verschiedene Skatschiedsrichter befragt habe und
jedes mal ein anderes Urteil bekommen habe.Letztentlich habe ich
den Fall dem Schiedsgericht in Altenburg geschrieben.Das Urtei
darüber werde ich euch am Sonntag den 18.03.12 hier bekannt geben.
Übrigens, der Alleinspieler war ich selbst!
Ein Vierer Tisch. Der Geber gibt jedem 3 Karten. Vorhand bekommt
3 Asse.
Der Geber legt den Skat und gibt jedem 4 Karten.
Vorhand bekommt 4 Zehn, hat also jetzt 7 Volle auf der Hand.
Der Geber sieht dieses und sagt,
„Au, da muss ich mich jetzt aber vergeben“.
Vorhand bekommt noch ein Ass und einen König.
In seiner Euphorie über ein solches Blatt, Vorhand hat alle Vollen
Karten,bemerkt er nicht, dass er nur neun Karten hat.
Mittelhand sagt weg, Hinterhand sagt weg.
Vorhand will den Skat aufnehmen und stellt dabei fest,
dass 3 Karten im Skat liegen.
Das sieht auch Mittelhand und wirft sofort seine Karten offen auf
dem Tisch mit den Worten, neu geben!
Im Skat lagen Kreuz und Pik Bauer sowie eine 7.
Vorhand hätte also einen Grand mit zweien Schneider schwarz gehabt.
Hätte Vorhand sein Spiel durchführen müssen oder können?
Musste wirklich neu gegeben werden?
Der Reizvorgang war abgeschlossen,
der Alleinspieler wurde ermittelt!
17.03.2012 18:43
mikegtt
Da ich morgen zeitlich etwas kurz angebunden bin, gibs heute schon die Entscheidung vom Altenburger Schiedsgericht.
Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zunächst ist festzustellen, dass der Reizvorgang noch nicht abgeschlosse
und der Alleinspieler noch nicht ermittelt wurde. Mit dem Heranziehen
der beiden Karten im Skat hat der Vorhandspieler zwar eine evtl.
Absichtserklärung (Alleinspieler zu werden) abgegeben. Da er weder
ein Reizgebot (18) abgegeben, noch den Skat (oder eine Karte davon)
aufgenommen hat, hätte er trotz des Heranziehens der beiden Skatkarten
immer noch passen können. Fakt ist: Das Heranziehen des Skats ist
noch keine Verpflichtung, für Vorhand ein Spiel durchzuführen.
Anders zu entscheiden wäre: Wenn Vorhand den Skat heranzieht und
sagt: „Ich spiele“ (diese Aussage ist einem Reizgebot gleichzusetzen),
einen Reizwert „18“ abgibt oder den Skat (oder nur eineKarte davon)
aufhebt. In allen Fällen wäre der Reizvorgang abgeschlossen und
Vorhand unwiderruflich Alleinspieler geworden.
Lt. ISkO 4.5.6 (siehe unten) muss nach beendetem Geben jeder Spieler
die Zahl der empfangenen Karten prüfen und eine unrichtige
Kartenverteilung vor Beendigung des Reizens melden. Da jetzt eine
Parteienstellung (Alleinspieler-Gegenspieler) gegeben ist und nur eine
Partei (der Alleinspieler) die unrichtige Anzahl (9) von Handkarten führt,
hat er nach ISkO 3.3.10 (siehe unten) ein Spiel verloren,das mindestens
dem letzten Reizwert und der Zahl der vorhandenen oder fehlenden
Spitzen entspricht.Bei dieser Berechnung werden die drei Karten im
Skat nicht berücksichtigt.
ISkO 4.5.6 Jeder Spieler muss nach beendetem Geben die Zahl der
empfangenen Karten prüfen und eine zahlenmäßig unrichtige
Kartenverteilung vor Beendigung des Reizens melden (siehe3.2.9).
ISkO 3.2.9 Wurden die Karten vergeben, indem sie zahlenmäßig ungleich
verteilt sind, ist nur dann noch einmal zu geben, wenn die Beanstandung
vor Beendigung des Reizens erfolgte oder wenn beide Parteien eine
fehlerhafte Anzahl von Karten haben (siehe 4.5.6).
ISkO 3.3.10 Hat nach beendetem Reizen nur die Gegenpartei die
unrichtige Kartenzahl, hat der Alleinspieler ein Spiel, das mindestens
dem letzten Reizwert und der Zahl der vorhandenen oder fehlenden
Spitzen entspricht, gewonnen. Will der Alleinspieler ein höherwertiges
Spiel durchführen, so ist die Kartenzahl zu berichtigen (siehe auch 3.2.15).
Hat nur der Alleinspieler die unrichtige Kartenzahl, hat er ein Spiel verloren.
Der o.g. Fall ist wie folgt zu behandeln:
Es ist zu prüfen, ob dem Kartengeber bei der Kartenverteilung ein
Verschulden angelastet werden kann oder ob Vorhand versehentlich
anstelle seiner letzten drei Karten den Skat mit aufgenommen hat.
Räumt der Kartengeber ein, dass er an der ungleichen Kartenverteilung
eine Mitschuld tragen kann, weil er versehentlich dem Vorhandspieler
den Skat anstelle der letzten drei Karten zugeschoben oder eine falsche
Kartenzahl ausgegeben hat, muss er die Karten zu diesem Spiel noch
einmal neu verteilen.Wegen der Aussage (wir gehen davon aus, dass
diese scherzhaft gemeint war) des Kartengebers: „Au,da muss ich mich
jetzt aber vergeben“ muss der Kartengeber verwarnt und aufgefordert
werden, solche Aussagen künftig zu unterlassen.
Kann der Kartengeber (dabei müssen die Aussagen der beiden anderen
Mitspieler mit einbezogen werden) glaubhaft nachweisen, dass die
Karten ordnungsgemäß verteilt wurden, ist davon auszugehen dass
Vorhand versehentlich anstelle seiner letzten drei Karten den Skat mit
aufgenommen hat. In diesem Fall hat Vorhand den Skat unberechtigt
eingesehen und ist nach ISkO 3.2.14 (siehe unten) vom Reizen
auszuschließen. Da Mittel- und Hinterhand kein Reizgebot abgegeben
haben, dürfen diese nach ISkO 3.3.9 (letzter Absatz, siehe unten)
auch nicht an einem neuen Reizvorgang teilnehmen und das Spiel ist
als eingepasst in die Spielliste einzutragen.
ISkO 3.2.14 Ein Spieler, der während oder nach ordnungsgemäßem
Geben den Skat ansieht oder aufwirft, darf nicht am Reizen teilnehmen.
ISkO 3.3.9 Hat ein Spieler vor Beendigung des Reizens den Skat
angesehen oder aufgenommen oder die Karten eines Mitspielers
unberechtigt eingesehen, ist er vom weiteren Reizen auszuschließen.
Außerdem sind die beiden anderen Spieler nicht mehr an ihr Reizgebot
gebunden. Sie können einpassen oder neu reizen. Das gilt auch, wenn
der Kartengeber oder ein anderer Mitspieler den Skat vor Beendigung
des Reizens angesehen hat. Spieler, die vor Abgabe eines Reizgebotes
gepasst haben, dürfen nicht am neuen Reizvorgang teilnehmen
(siehe auch 3.2.15).
Wenn sich alle Skatspieler/Innen an die Bestimmungen der ISkO halten
würden, können solche Fäll erst gar nicht auftreten. Nach ISkO 4.5.3
(letzter Absatz) sollte die Kartenaufnahme erst nach der vollständigen
und ordnungsgemäßen Kartenverteilung erfolgen. Wenn Vorhand
seine Karten nicht vorzeitig aufgenommen und dem Kartengeber
gezeigt hätte, wäre dessen Aussage sicher nicht erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
und allzeit „Gut Blatt“
Das Internationale Skatgericht hat eine Sammlung von
Skatgerichtsentscheidungen erstellt. Wenn Sie daran interessiert sind,
können Sie diese und die neueste Skatordnung über die Geschäftsstelle
des DSkV erhalten:
Deutscher Skatverband e.V.* Markt 10 * 04600 Altenburg
03447-892909 Fax: 03447-511 916